Ausbildung
Lust auf einen kreativen Beruf?
Als Konditorin, Konditor oder Konditoreifachverkäufer/in in der "Erlebniswelt Konditorei" können junge Leute ihre Zukunft kreativ gestalten.
Beide Ausbildungsberufe haben viel mit Genuss und Geschmack zu tun, mit Gestaltung, mit Teamarbeit, aber auch mit individueller und abwechslungsreicher Arbeit. Wenn Ihr darüber hinaus in einem traditionellen zukunftsorientierten Handwerk arbeiten möchtet, dann seid Ihr in der Konditorei richtig.
Wollt Ihr eure Karriere im Konditorenhandwerk starten? Wir verraten euch alles über die dreijährige Ausbildung, die vielseitigen Ausbildungsinhalte und eure beruflichen Chancen in unserem kreativen, genussvollen Handwerk.
Cookies & Cakes
Die „Erlebniswelt des Konditors“.
Sprecht uns an. Wir kennen die Betriebe, in denen Ihr diesen kreativen Beruf erlernen könnt.
Natürlich könnt Ihr uns auch gern Eure Bewerbungsunterlagen zusenden. Wir leiten diese dann entsprechend weiter.
Die Berliner Konditoren warten auf Euch.
Wir führen die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung durch und werden gefördert von:
Mindeslohn Berlin
Seit dem 17.07.2022 gilt in Berlin der Mindestlohn in Höhe von 13,00 Euro je Stunde (§ 9 Abs. 1 Mindestlohngesetz für das Land Berlin (LMiLoG Bln)*. Am 01.05.2024 erfolgte eine Anpassung der Höhe des Landesmindestlohns von 13,00 Euro auf 13,69 Euro und liegt damit über dem Bundes-mindestlohn. Gemäß § 7 LMiLoG Bln gewährt das Land Berlin Zuwendungen nach der Landeshaushaltsordnung nur, wenn die Empfänger*innen sich verpflichten, ihren Arbeitnehmern*innen (ohne Auszubildende, Umschüler*innen nach dem Berufsbildungsgesetz)** mindestens den Landesmindestlohn nach § 9 LMiLoG Bln zu zahlen. Die genannte Verpflichtung ist einzuhalten. Anderenfalls kann es zur Folge haben, dass eine Förderung abgelehnt oder eine gewährte Förderung zurückgenommen wird. Auf Verlangen sind der Bewilligungsstelle anonymisierte Lohnnachweise vorzulegen. Wir bitten um eine umgehende Rückmeldung an uns, sofern Sie die Vorgaben des Landesmindestlohngesetzes nicht einhalten.* Mindestlohngesetz für das Land Berlin (Landesmindestlohngesetz - LMiLoG Bln) vom 18. Dezember 2013 (GVBl. S. 922) zuletzt geändert durch Art. 8 G zur Änd. des Bürger- und PolizeibeauftragtenG und weiteren Gesetze vom 9. Februar 2023 (GVBl. S. 30)
** Hier sind alle Ihre sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, auch die Ungeförderten, inbegriffen. Arbeitnehmer*in im Sinne des LMiLoG Bln ist, wer sich durch einen privatrechtlichen Vertrag verpflichtet hat, in sozialversicherungspflichtiger Form oder als geringfügig Beschäftigte*r gegen Entgelt Dienste zu leisten, die in unselbstständiger Arbeit im Inland zu erbringen sind (§ 3 Abs. 1 LMiLoG Bln). Als Arbeitnehmer*innen gelten nicht Auszubildende, Umschüler*innen nach dem Berufsbildungsgesetz, Personen, die in Verfolgung ihres Ausbildungszieles eine praktische Tätigkeit nachweisen müssen, sowie Personen in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis nach § 221 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (§ 3 Abs. 2 LMiLoG Bln).
Auf dem Weg zum Handwerksmeister
Wenn ihr die solide Ausbildung absolviert habt, solltet ihr diese mit einer fundierten Weiterbildung zum/zur Konditormeister/in oder zum/zur Verkaufsleiter/in unterstreichen. Ihr eröffnet Euch dadurch eine Vielzahl an neuen Beschäftigungsmöglichkeiten & Perspektiven